Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Die Gesellschaft RAVAK a.s. wird aufgrund der sogenannten direkten Anwendbarkeit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ab dem 1.4.2022 verpflichtet, ein sogenanntes internes Meldesystem einzurichten, das es insbesondere ermöglicht, von dem unten spezifizierten Kreis von natürlichen Personen Meldungen über Handlungen gegen das EU-Recht zu empfangen, mit ihnen umzugehen, die Identität der Hinweisgeber und anderer Personen zu schützen, die in der Meldung enthaltenen Informationen zu schützen und mit den Hinweisgebern zu kommunizieren. Das Hauptziel des Schutzes von Hinweisgebern in diesem Bereich ist es, die Aufdeckung rechtswidriger Handlungen zu ermöglichen, die am Arbeitsplatz oder bei der Ausübung einer beruflichen (oder ähnlichen) Tätigkeit oder im Zusammenhang damit stattfinden, über die Arbeitnehmer und andere natürliche Personen in ähnlicher Position den Arbeitgeber oder die zuständigen staatlichen Behörden normalerweise nicht informieren, insbesondere aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oder anderen Sanktionen.

Natürliche Personen, die gemäß der oben genannten Richtlinie des EP und des Rates (EU) Meldungen über mögliche rechtswidrige Tätigkeiten machen können:

  • Arbeitnehmer des verpflichteten Subjekts (d.h. Personen, die für die Gesellschaft RAVAK a.s. auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder von Vereinbarungen über außerhalb der Arbeit geleistete Arbeiten tätig sind),
  • Personen im Dienstverhältnis gegenüber dem verpflichteten Subjekt,
  • Personen, die Lieferungen von Produkten oder Dienstleistungen für das verpflichtete Subjekt erbringen (sogenannte Selbständige),
  • Personen, die Funktionen eines Mitglieds eines Organs einer juristischen Person ausüben, das in die Funktion gewählt, ernannt oder anderweitig berufen wird, wobei gleichzeitig die genannte juristische Person zumindest teilweise vom verpflichteten Subjekt eingerichtet wird oder Lieferungen von Produkten oder Dienstleistungen, Bauarbeiten oder andere ähnliche Leistungen für das verpflichtete Subjekt erbringt,
  • Personen, die die Verwaltung eines Treuhandfonds ausüben,
  • Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben,
  • Personen, die beim verpflichteten Subjekt ein Praktikum oder ein Volontariat absolvieren,
  • Personen, die sich um eine Arbeit oder eine ähnliche Tätigkeit beim verpflichteten Subjekt bewerben.

Die oben genannten natürlichen Personen sind berechtigt, rechtswidrige Handlungen (Verstöße gegen das Unionsrecht) zu melden, die sich auf mindestens einen der folgenden Bereiche beziehen:

  • Vergabe öffentlicher Aufträge,
  • Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Sicherheit und Konformität von Produkten mit Vorschriften,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln, Gesundheit und Wohlergehen von Tieren,
  • Öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Finanzielle Interessen der Union gemäß Artikel 325 AEUV und näher spezifiziert in den entsprechenden Maßnahmen der Union und Verstöße im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, einschließlich Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln und staatliche Beihilfen sowie Verstöße im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt im Zusammenhang mit Handlungen, die gegen die Regeln zur Körperschaftssteuer verstoßen, oder mit Mechanismen, deren Zweck es ist, einen Steuervorteil zu erlangen, der den Gegenstand oder Zweck des entsprechenden Rechts im Bereich der Körperschaftssteuer vereitelt.

Hinweis: Die vollständige Liste der Rechtsvorschriften, die in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, fällt, ist ab dem 17.12.2021 auf der Website des Justizministeriums (www.justice.cz) veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.

Die zuständige Person, die für den Empfang, die Prüfung und die weitere Bearbeitung von Meldungen bestimmt ist:
Tomáš Doul, Keystone Company a.s., tel.: 608 183 080, e-mail: info at ksco.cz

Empfohlene Methode zur anonymen Einreichung möglicher Meldungen ist über die Anwendung:
Nenech to být aus Google Play oder App Store, oder über die Webseite: www.nntb.cz - Ich möchte etwas melden - Meine Organisation und Eingabe des Codes: ox0zz4ts93

Bei Verwendung der Anwendung auf einem Mobiltelefon genügt es, diesen QR-Code zu scannen:

Weitere Möglichkeiten zur Einreichung von Meldungen:

  • Telefonisch unter der Telefonnummer 608 183 080.
  • Persönlich nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 608 183 080 oder per E-Mail info at ksco.cz.
  • Schriftlich per E-Mail: info at ksco.cz.
  • Schriftlich per Post an die Adresse: RAVAK a.s., Obecnická 285, Příbram I, 261 01 in einem Umschlag mit der Aufschrift: "NICHT ÖFFNEN – FÜR DIE ZUSTÄNDIGE PERSON BESTIMMT".
  • Der Hinweisgeber kann die Meldung über ein externes System einreichen, das vom Justizministerium verwaltet wird (oznamovatel.justice.cz/chci-podat-oznameni).

Im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/1937 hat die Gesellschaft RAVAK a.s. auch eine interne Vorschrift angenommen, die auf www.ravak.cz verfügbar ist.

Die Gesellschaft RAVAK a.s. behält sich die Anpassung dieser Information insbesondere in Abhängigkeit von der möglichen Annahme eines Umsetzungsgesetzes vor.